Verfassungsbeschwerde unterstützen: Keine 3%-Sperrklausel bei Europa-Wahlen!

Wir unterstützen die Verfassungsbeschwerde von „Mehr Demokratie e.V.“: Keine 3%-Sperrklausel bei Europa-Wahlen!. Unterstützen auch Sie!. 

Der Hintergrund:

  • Am 5. Juli ließ der Bundesrat ein bereits am 13. Juni mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen im Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl 2014 vorsieht. Nur die Fraktion der Linkspartei stimmte gegen das Gesetz. Mehr Demokratie wird dagegen eine Verfassungsbeschwerde einreichen, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist (vermutlich Anfang August).
  • Bereits 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde als unzulässig verworfen, da sie laut Gericht gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimme sowie gegen die Chancengleichheit kleinerer Parteien verstoßen habe.
  • Von der Sperrklausel profitieren die etablierten Parteien, da sie proportional mehr Sitze im Parlament erhalten, wenn kleinere Parteien scheitern. Dies entspricht nicht dem Willen der Wähler/innen, deren Stimmen verloren gehen – und ist damit höchst undemokratisch.

Aktiv werden:

  • Weitere Informationen und das Klage-Formular finden Sie unter: https://www.mehr-demokratie.de/eu-wahlrecht-klage.html
  • Oder gleich hier:

Beschwerdeformular-EU-Wahlrecht

Formular herunterladen, ausfüllen & postalisch bis 31. Juli 2013 zurückschicken an:

Mehr Demokratie e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

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